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Infos zum Energieausweis
Seit 01.07.2008 muss der Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel den Energieausweis für Gebäude vorlegen. Er stellt auf leicht verständliche Weise den gesamten Energieverbrauch des Gebäudes dar.Der Energieberater nimmt zunächst eine energetische Bewertung des Gebäudes vor. Er erstellt einen ausführlichen Bericht, der über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert und Maßnahmeempfehlungen enthält. Dieser Bericht wird dem Hausbesitzer persönlich vor Ort vorgestellt und erklärt.
Und natürlich gibt es auch Hinweise zu den aktuellen Förderprogrammen.
Energieberater
Bevor man eine Gebäudemodernisierung durchführt, hat man natürlich viele Fragen. Fachkundige Beratung ist dann wichtig, damit die Gebäudemodernisierung auch optimal abläuft.
Mit der Einführung des Energieausweises für Gebäude ist seit 2008 der Energieverbrauch der Gebäude transparent. Unsere Energieberater erstellen die dann verpflichtend vorgeschriebenen Energieausweise.
Unsere Energieberater sind Handwerksmeister mit der Zusatzqualifikation zum Gebäudeenergieberater oder Architekten und Ingenieure mit einschlägiger Berufserfahrung.