EnEV
Die neue Energieeinsparverordnung ist ab 1. Mai 2014 gültig und löst die bis dahin geltende EnEV 2009 ab. Die wesentlichen Anforderungen an Wohngebäude im Neubau und im Bestand sind im Folgenden kurz erläuert.
bei Neubauten
Viele Verschärfungen der neuen EnEV für Neubauten gelten ab dem 1. Januar 2016. Darunter fällt:
- Jahresprimärenergiebedarf um 25 % geringer als berechneter Energiebedarf des Referenzhauses
Der Energieberater berechnet einen Referenzprimärenergiebedarf für ein Haus mit gleicher Geometrie, gleichen Baumaßen, Nutzflächen und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für Ausführung und technische Ausstattung werden in einer Tabelle (Anlage 1 Tabelle 1) der EnEV festgelegt. Dort sind folgende Werte aufgeführt:
- die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile, die das beheizte Bauvolumen umgeben: Außenwand, Dach, Bodenplatte, Fenster und Außentüren
- der Wärmebrückenzuschlag für diese Außenbauteile
- der Bemessungswert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle
- die Regeln für die Berücksichtigung des Sonnenschutzes
- die technische Ausstattung für die Heizung, Zubereitung des Warmwassers und Lüftung
- Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 % verbessert
Die Berechnung erfolgt mittels spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust gemessen in W/(m²K). Dieser darf die folgenden Höchstwerte nicht überschreiten:
- den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust des entsprechenden Referenzhauses (Anlage 1 Tabelle 1)
- den von der EnEV 2014 vorgegebenen Höchstwert in Bezug auf die verschiedenen Wohnhaustypen (freistehend, einseitig angebaut, anderen Wohngebäude, großflächige Erweiterungen und Ausbauten im Bestand, wenn auch der Wärmeerzeuger erneuert wird) in Anlage 1 Tabelle 2
Beispiel einer Berechnung
Dargestellt sind die Werte eines Wohngebäudes mit einer Wohnfläche von 110 m², einem Fensteranteil von 21 % und einem A/V Verhältnis von 0,42
Werte | 2009 | 2014 | 2016 |
Primärenergie | 69 kWh/(m²a) | 57 kWh/(m²a) | 48 kWh/(m²a) |
Transmissionswärmeverlust Soll/Ist | 0,40 / 0,35 W/(m²K) | 0,38 / 0,31 W/(m²K) | 0,36 / 0,25 W/(m²K) |
Wand: monolithisch 36,5 cm (z.B. Ziegel) | U = 0,28 W/(m²K) λ = 0,11 W/(mK) |
U = 0,28 W/(m²K) λ = 0,11 W/(mK) |
U = 0,24 W/(m²K) λ = 0,09 W/(mK) |
Fenster Kunststoff-/ Holzrahmen | Zweischeiben-Wärmedämmglas | Dreischeiben-Wärmedämmglas | Dreischeiben-Wärmedämmglas |
Dach: Zwischensparrendämmung mit 22 cm | U = 0,20 W/(m²K) λ = 0,035 W/(mK) |
U = 0,20 W/(m²K) λ = 0,035 W/(mK) |
U = 0,20 W/(m²K) λ = 0,035 W/(mK) |
Keller | Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m²K) λ = 0,030 W/(mK) |
Dämmschicht zum Erdreich 10 cm U = 0,30 W/(m²K) λ = 0,030 W/(mK) |
Dämmschicht zum Erdreich 14 cm U = 0,22 W/(m²K) λ = 0,030 W/(mK) |
Wärmebrücken | Ausführung nach Norm | Ausführung nach Norm | Ausführung optimiert |
Lüftung | Abluftanlage mit Standardregelung | Abluftanlage mit optimierter Regelung | Abluftanlage mit optimierter Regelung |
bei Bestandsgebäuden
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden Änderungen in den Bauteilen Außenwänden, Fenster, Außentüren, Dachflächen und Decken, Wänden gegen Erdreich und Vorhangfassaden durchgeführt werden, dürfen die Wärmedurchgangskoeffizienten der Flächen die entsprechenden Höchstwerte (Anlage 3 Tabelle 1) nicht überschreiten. Eine Einhaltung der Anforderungen ist nicht notwendig, wenn das Bauteil nach dem 31. Dezember 1983 erneuert oder errichtet worden ist.
Bei einer begrenzten Dämmschichtdicke gilt die Anforderung als erfüllt, wenn
- der Dämmstoff einen Lambda-Wert von 0,035 W/mK aufweist
- der Dämmstoff aus NaWaRos ist und einen Lambda-Wert von 0,045 W/mK aufweist
- der Dämmstoff bei einer Hohlraumdämmung einen Lambda-Wert von 0,045 W/mK aufweist